Praxis
Ich arbeite derzeit selbständig in einer Praxis.
Zielgruppe
Meine Angebote richten sich ausschließlich an erwachsene Personen.
Arbeitsweise
Grundsätzlich arbeite ich nach dem Prinzip:
Psychologische Beratung und Behandlung so kurz wie möglich und so lange wie nötig!
Kosten
Tarife und Kostensätze sind aufgrund meiner verschiedenen Schwerpunkte unterschiedlich.
Bei Fragen können Sie mich gerne unverbindlich kontaktieren!
Zurzeit gibt es leider keine Kostenübernahme oder Zuschüsse der Krankenkassen für klinisch-psychologische Beratung und Behandlung.
Aber es ist möglich die klinisch-psychologische Behandlung als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) von der Steuer abzusetzen.
Auch manche Zusatzversicherungen haben klinisch-psychologische Behandlung in ihrem Vertrag inkludiert.
Verschwiegenheit
Als Klinische und Gesundheitspsychologin bin ich gemäß § 14 Psychologengesetz zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010619
Die Unterscheidung zwischen PsychologIn, PsychotheraupeutIn und PsychiaterIn fasst der Berufsverband der Österreichischen Psychologinnen und Psychologen auf seiner Webseite folgendermaßen zusammen:
PsychologInnen
absolvieren ein mehrjähriges Studium der Psychologie. Psychologie ist die Wissenschaft vom Erleben und Verhalten des Menschen. Viele PsychologInnen schließen ihrem Studium noch eine Ausbildung zur Klinischen PsychologIn und GesundheitspsychologIn an. Klinische PsychologInnen führen klinisch-psychologische Diagnostik, Beratungen und klinsch-psychologische Behandlungen in verschiedenen „Settings“ (sowohl einzeln, als auch mit Paaren, (Teil-) Familien oder Gruppen durch (vgl. dazu das Psychologengesetz).
PsychotherapeutInnen
absolvieren nach erlerntem Grundberuf (Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft, Theologie oder ein Studium für das Lehramt an höheren Schulen, bei anderen Vorausbildungen ist ein Gutachten über die Eignung erforderlich) eine mehrjährige berufsbegleitende Ausbildung. Psychotherapie zielt auf die Heilung eines Leidenszustandes ab (vgl. dazu das Psychotherapiegesetz).
PsychiaterInnen
haben zunächst Medizin studiert und sich danach in ihrer Facharztausbildung im Bereich der Psychiatrie spezialisiert. Es gibt auch speziell ausgebildete Kinder- und Jugend(neuro)psychiaterInnen. Als ÄrztInnen dürfen sie auch Medikamente verschreiben.